Hier können Sie Hinweise zu mehreren der oben genannten Kategorien oder einem anderen schweren Regelverstoß im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes abgeben.
Alle sonstigen Verstöße gegen straf- oder verwaltungsrechtliche Gesetze bzw. Richtlinien, z. B. (unter anderem) in den folgenden Bereichen:
- Personalwesen
- Vergeltungsmaßnahmen
- Cybersicherheit
- Diebstahl, Werkssicherheit
- Datenschutz
Bitte beachten Sie: Meldungen, die unter diesen Schwerpunkten abgegeben werden, erfordern gegebenenfalls die Einbeziehung von Sachverständigen außerhalb der Compliance-Abteilung.